Frischbetonrecycling - der grüne Punkt des Transportbeton
Ökologisch und ökonomisch stark zu sein ist in der
heutigen Zeit die Devise. Das Recycling von Frischbeton ist unter
den heutigen gesetzlichen Randbedingungen ein "Muss". Die
noch aus den Anfängen der Recyclingtechnik bestehenden Vorbehalte
gegenüber der Verwendung von Restwasser sind häufig
unbegründet und sollten im Sinne des Umweltschutzes bald
der Vergangenheit angehören.
Ausgangssituation
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2000 rd. 60 Mio.
m³ Beton hergestellt. Aus logistischen Gründen wird häufig
etwas zuviel bestellt, um Verzögerungen im Bauablauf durch
Nachbestellungen zu vermeiden. Die Gesamtmenge des daraus anfallenden
Restbetons beträgt rd. 2 Mio. m³. Diese Zahl ergibt sich aus
einer Studie [1] die zeigt, dass rund 3 % der hergestellten Betonmenge
als Rückbeton wieder ins Transportbetonwerk zurückkommen.
In den Anfängen der Betonherstellung hat sich eine sehr einfache
und damals auch praktikable Lösung ergeben, indem die Restbetonmengen
am Rande der Baustellen verbracht wurden. Diese Vorgehensweise verlor
sehr schnell ihre Akzeptanz und so wurden bereits vor rund 30 Jahren
erste Ansätze der Industrie zur Aufbereitung von Restbeton
unternommen. Seit nunmehr 20 Jahren ist die Aufbereitung und Wiederverwendung
von Restmengen der Betonproduktion industriell möglich. Heute
kann von den zement-gebundenen Baustoffen behauptet werden, dass
Umweltverschmutzungen der Vergangenheit angehören.
Entwicklung des Regelwerks
Die Notwendigkeit zur Entwicklung von Frischbetonreyclingverfahren
wurde von den Transportbetonherstellern bereits Ende der 60iger
Jahre erkannt. Seit dieser Zeit wird die Verfahrenstechnik des
Frischbetonrecyclings ständig weiter entwickelt. Damit waren
die Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
vor dessen Einführung im Jahre 1994 [2] erfüllt. In diesem
Gesetz wird die Vermeidung von Abfällen vor die Verwertung
und die Entsorgung gestellt. Oberstes Ziel bei der Herstellung
von Beton ist dabei die Vermeidung von Stoffen, die aus dem Kreislauf
der Betonproduktion herausfallen. Die Umsetzung dieses Gesetzes
erfolgte im Jahre 1996 mit der Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift
[4]. Hier wurde ein Verbot der Einleitung von Stoffen mit einem
pH-Wert > 10 in öffentliche Entwässerungsanlagen ausgesprochen.
Von den Beteiligten der Baustoffbranche, ua. dem Bundesverband
der Deutschen Transportbetonindustrie (BTB) wurde bereits im Jahre
1991 eine Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton
für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restbeton,
Restmörtel und Restwasser erstellt, die im Jahre 1995 überarbeitet
wurde [3]. Das damit verbundene Frischbetonrecycling wurde bereits
im August 1995, also vor Inkrafttreten der Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift
[3] im Jahr 1996, in das Deutsche Regelwerk übernommen. Die
DAfStb-Richtlinie sieht vor, dass Fahrzeuge mit Restbeton und Restwasser
im Transportbetonwerk ihre Restmengen aufbereiten und wiederverwenden.
Grundsätze
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs des Frischbetonrecyclings
ist die Einhaltung des Grundsatzes
INPUT=OUTPUT
unbedingt erforderlich. Die Restwasserdichte wird bestimmt durch
den Anteil des zurückkommenden Beton (Input) und dem Wassergehalt
der Produktion (Output). Sichere Produktionsbedingungen werden
durch eine Reduzierung des Rückbetonanteils erzielt:
Tabelle 1: Abhängigkeit der Restwasserdichte von den Produktionsbedingungen
Zu beachten ist hierbei auch, dass bei gleichbleibenden Rückmengen
eine Erhöhung der Restwasserdichte erfolgen kann, wenn vorwiegend
steife Betone mit niedrigem Wassergehalt produziert werden. Tabelle
1 verdeutlicht diese Zusammenhänge zahlenmäßig.
Das Frischbetonrecycling beginnt mit dem Anfahren des Fahrmischers
an die Recyclinganlage. Hier werden der Mischtrommel ca. 4 m³ Spülwasser
pro 1 m³ Restbeton zugeführt. Durch das Spülen bei gleichzeitiger
Drehung der Fahrzeugtrommel wird der Restbeton verdünnt und
die Einbauten sowie die Trommelinnenflächen des Fahrmischers
gereinigt. Der mit Spülwasser versetzte Restbeton wird mit
Hilfe eines mechanischen Klassierers in grobe und feine Bestandteile
getrennt (s. Abbildung 1).
Abbildung 1: schematischer Ablauf des Frischbetonrecyclings
Die DAfStb-Richtlinie unterscheidet zwei Restwasserdichtebereiche.
Zum einen den als Normalfall bezeichneten Bereich von 1,00 bis
1,07 kg/dm³ Restwasser. Der Feststoffeintrag ist über die
Richtlinie auf rund 18 kg/m³ Beton begrenzt. Die Eignungsprüfungen
für Betone mit Restwasser sind auch unter Verwendung von Restwasser
durchzuführen.
Der Ausnahmefall wird bei Dichten des Restwassers von mehr als
1,08 kg/dm³ Restwasser erreicht. Der Feststoffeintrag darf hier
höchstens 35 kg/m³ Beton betragen. Hier ist eine zusätzliche
Erstprüfung für die entsprechenden getrennt zu führenden
Betonsorten notwendig.
Forschung des BTB
Auf Betreiben des BTB wurde in den vergangenen Jahren umfangreiche
Untersuchungen duchgeführt, die von der Arbeitsgemeinschaft
industrieller Forschungsvereinigungen AIF mitfinaziert wurden.
Mit den Versuchen wurde das Forschungsinstitut der Zementindustrie
in Düsseldorf beauftragt. Aus den Versuchsergebnissen [5]
lassen sich folgende Erkenntnisse für den Einsatz von Restwasser
ableiten:
- Die Wirkstoffe der Zusatzmittel werden im Rückbeton fast
vollständig an die Zementpartikel gebunden. Negative Auswirkungen
der aufbereiteten Zusatzmittel im Restwasser sind daher nicht
zu erwarten.
- Der Wasseranspruch von Restwasser sollte im Betonentwurf berücksichtigt
werden. Die Höhe des zusätzlichen Bedarfs ist abhängig
vom Alter des Restwassers.
- Die Festbetoneigenschaften werden durch die Verwendung von
Restwasser nicht beeinträchtigt. Sogar frost-tausalz-beständiger
Betone (LP-Betone) konnten sicher hergestellt werden.
Zusammenfassung
Mit dem Recycling von Frischbeton bietet sich heute eine praxiserprobte
Verfahrenstechnik zur Herstellung hochwertiger Betone. Alle Anforderungen
des Umweltschutzes werden erfüllt, dh. das Frischbetonrecycling
ist ökologisch wie ökonomisch gut und notwendig.
Literatur
| [1] |
Friesenborg, B.: Restbetonrecycling - Statusseminar "Bauforschung
und -technik", des BMFI - ; Bauwirtchaft 1982,Heft 42, S. 1090
- 1592 |
| [2] |
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG (i.d.F.
v. 27.9.1994) |
| [3] |
DafStb-Richtlinie für die Herstellung von Beton unter
Verwendung von Restbeton, Restmörtel und Restwasser |
| [4] |
Rahmen-Abwasser Verwaltungsvorschrift (i.d.F. v. 31.7.1996) |
| [5] |
Rickert, J und H. Grube: Einfluss von Restwasser aus dem
Frischbetonrecycling auf die Eigenschaften von Frisch- und
Festbeton, Beton 2001, Hefte 9 und 10. |
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Autor
Volker
Hanke
Readymix Beton
Westfalen GmbH
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