Glasfasermodifizierter Beton und Glasfaserbeton

Erst die Erfindung der alkaliresistenten Glasfaser (AR-Faser) in den 1980-er Jahren verhalf dem Glasfaserbeton zum Durchbruch und bot die Möglichkeit, Asbest zu ersetzen. Werden dem Beton Kurzfasern zugesetzt, unterscheidet man je nach Faseranteil glasfasermodifizierten Beton oder Glasfaserbeton.

Glasfasermodifizierter Beton: Bereits ab einem Glasfaseranteil von 0,4 Vol.-% verbessern sich die Gebrauchseigenschaften des Betons deutlich. Eine solche Mikrobewehrung verringert die Rissbildung, hat aber keine statische Wirksamkeit. Glasfasermodifizierter Beton kommt zur Anwendung bei Bauteilen mit besonderen Anforderungen an die Undurchlässigkeit, z. B. Weißen Wannen, flüssigkeitsundurchlässigen Betonkonstruktionen oder auch Estrichen.

Glasfaserbeton: Von Glasfaserbeton spricht man bei einem Glasfaseranteil von 2,5 bis 5 Vol.-%. In einigen Bereichen übernehmen die Glasfasern so die Funktionen der Bewehrung. Da die Glasfaser nicht rostet, ist für Bauteile aus Glasfaserbeton, die keine weitere metallische Bewehrung enthalten keine Mindestbetondeckung erforderlich. Die Mindestdicke kann so bis auf wenige Millimeter reduziert werden. Damit können äußerst filigrane Formen hergestellt werden.
Anwendung findet der Glasfaserbeton: Fassadenbau, Mauerwerksbau (Hohlstürze, Fensterbänke, wärmedämmende Mauerfußelemente), Bedachungsplatten, Brandschutzplatten, Verkleidungen.

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